Statistiken zeigen, dass das Unfallrisiko für Fahranfänger sinkt, wenn im Rahmen von BF 17 die Zeit genutzt wird um Situationen zu trainieren und mit jedem Kilometer eigene Erfahrungen zu sammeln.
Ab 16 1/2 darfst Du die Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Die Ausbildung ist gleich wie bei der Klasse B - man erhält somit auch automatische die Führerscheine der Klassen L und AM.
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung darfst Du mit einer Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, Pkw fahren.
Die selben Unterlagen wie für den Führerschein Klasse B (s.h. Checkliste)
zudem die schriftliche Zustimmung der Eltern.
Außerdem muss eine oder mehrere Personen angegeben werden, die Dich später auf den Fahrten begleiten werden.
Die Begleitpersonen für Fahranfänger müssen folgendes erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit min. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Tipps für Begleitpersonen gibt es bei uns im Rahmen der Ausbildung.