Ohne eine solide Ausbildung in der Fahrschule besteht besonders auf Zweirädern die Gefahr in brenzligen Situationen den Überblick zu verlieren. Sicheres, vorausschauendes Fahren ist hierbei das Allerwichtigste.
Weil wir das Motorradfahren lieben, liegt es uns besonders am Herzen aus Ihnen gut ausgebildete und sicherheitsbewusste Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen zu machen!
Der Fahrlehrer begleitet mehrere Fahrten mit dem Motorrad. So können wichtige Grundlagen aus der Theorie nochmals vertieft, vorgefahren und vom Fahrschüler leichter umgesetzt werden.
Die Zweiradklassen im Kurzüberblick:
Klasse AM - wird im Moment nicht angeboten
Kleinkraftrad bis 50 cm³ (z.B. Roller) oder mit einem Elektromotor, Motorleistung max. 4 kW
ab 16 Jahre und auch bei BF17 + B enthalten
Klasse A1
Leichtkraftrad, 125 cm³, max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: 0,1 kW/kg
beinhaltet Klasse AM
ab 16 Jahre
Klasse A2
"Mittelschwere" Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von max. 0,2kW/kg
beinhaltet Klasse AM und A1
ab 18 Jahre
Klasse A
"Schwere" Krafträder mit einem Hubraum mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 24 Jahre oder 20 Jahre nach min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A (nur im Inland)
beinhaltet Klasse A2, A1 und AM
B196 - Motorrad fahren mit dem Pkw-Führerschein
Leichtkraftrad, 125 cm³, max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: 0,1 kW/kg
beinhaltet Klasse AM
Mindestalter 25 Jahre mit Vorbesitz der Klasse B seit min. 5 Jahren
Aufstieg A1 auf A2 oder A2 auf A
mehr Infos zu den Aufstiegsprüfungen finden Sie hier