Kommen Sie zu den Bürozeiten vorbei oder vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail einfach einen Beratungstermin. Wir werden Sie dann über alles Wichtige informieren und alle Ihre Fragen beantworten.
Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Für die Ausbildung der Klasse BE ist kein Theorieunterricht erforderlich und es muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.
Bei der Anmeldung erhalten Sie von uns ein Formular um die Erteilung der Fahrerlaubnis beim Rathaus zu beantragen. Der Antrag muss persönlich mit folgenden Unterlagen beim Bürgerbüro im Rathaus in Plieningen bzw. der Führerscheinstelle Stuttgart abgegeben werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (unbefristete Gültigkeit)
- Gültiger Ausweis
Gesetzlicher Mindestumfang: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt
Hinzu kommen ggf. Übungsfahrten entsprechend des Lern-, Leistungs- und Ausbildungsstandes.
Sobald Sie die Prüfungsreife erreicht haben, meldet Ihr Fahrlehrer Sie zur praktischen Prüfung an.
Die Fahrprüfung kann frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungsinhalte informiert Sie Ihr Fahrlehrer im Laufe der Ausbildung.