Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Gilt die Berechtigung auch im Ausland?
Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?
Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.
Dabei geht es z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):
1. Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug
a. Persönliche Voraussetzungen
b. Schutz des Fahrers
c. Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
d. Mitnahme von Beifahrern und Gepäck
2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a. Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
b. Sehen und gesehen werden
c. Fahrbahn „lesen“
d. Umweltbewusstes Fahren
3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer
a. Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
b. Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
c. Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
d. Sehen und gesehen werden
e. Verhalten nach Unfällen
4. Fahrtechnik und Fahrphysik
a. Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
b. Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
c. Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
d. Bremsen, Ausweichen
e. Kritische Fahrzustände
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.
Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):
1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung
2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
Mit welchen Fahrzeugen muss die Schulung durchgeführt werden?
Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:
a. Motorleistung bis zu 11 kW
b. Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
c. durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
d. mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
e. mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg
Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?
Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug
durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge
mit automatischem Getriebe beschränkt.
Ausgabe der Teilnahmebescheinigung
Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.
Wichtig:
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.
Eintragung in den Führerschein
Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.